Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit allen relevanten Bereichen zu Vertragsschlüssen und zur Abwicklung von Verträgen. Hierbei umfasst das Vertragsrecht nahezu alle Rechtsgebiete. Ein gut erarbeiteter Vertrag kann helfen, Rechtssicherheit zu erlangen und spätere Probleme zu vermeiden, was bedeutet, dass ein rechtsanwaltlich ausgearbeiteter Vertrag im Nachhinein Kosten und Gerichtsverfahren reduzieren und vermeiden kann.
Soll ein Vertrag zwischen Vertragspartnern aufgesetzt werden, muss darauf geachtet werden, dass gesetzliche Vorgaben zu Form und Inhalten beachtet werden, auch wenn ein Vertrag individuell verhandelt wird.
Verträge, die durch das allgemeine oder besondere Vertragsrecht geregelt werden, sind z.B.:
Wir können helfen, korrekte Verträge aufzusetzen, ohne Gefahr zu laufen, geltendes Recht zu unterlaufen. Auch bei Vertragskündigung, Rücktritt vom Vertrag oder Widerruf einer Vertragserklärung unterstützen wir Sie gerne.